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Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung ist tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Sie ist nicht nur Kontrollorgan für Vorstände und Verwaltungen der Krankenversicherungsträger, sondern auch Zeichen von demokratischer Mitsprache der Versicherten. Denn die Versicherten entscheiden durch ihre in die Verwaltungsräte der Kassen gewählten Vertreter über wesentliche Belange der gesetzlichen Krankenversicherung mit. Anders als beispielsweise in rein staatlich oder rein privatwirtschaflich organisierten Gesundheitssystemen ist die selbstverwaltete gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland Ausdruck von Subsidiarität und Staatsferne, der Beteiligung der Betroffenen, von Eigenverantwortung, Solidarität und Demokratie.

Die gesetzlichen Regelungen zur Selbstverwaltung finden sich im Sozialgesetzbuch IV (SGB IV).

 

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Häufig gestellte Fragen