Die Organe des vdek
Die Organe des Verbandes sind die Mitgliederversammlung, der Gesamtvorstand und der hauptamtliche Vorstand.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung des vdek besteht aus 34 ehrenamtlichen Vertretern, die die Verwaltungsräte der Mitgliedskassen entsenden. Die ehrenamtlichen Vertreter der Verwaltungsräte werden alle sechs Jahre von den Versicherten bei den Sozialwahlen gewählt, sie werden daher auch als "Versichertenparlamente" bezeichnet. Die Sozialwahlen und die Versichertenparlamente sind die Grundpfeiler der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung.
Gesamtvorstand
Jede Mitgliedskasse entsendet seinen hauptamtlichen Vorstand sowie bis zu zwei ehrenamtliche Mitglieder in den Gesamtvorstand des vdek. Aus dem Kreis der ehrenamtlichen Mitglieder des Gesamtvorstandes werden der Verbandsvorsitzende und dessen Stellvertreter gewählt. Die Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung (
schematische Darstellung).
Ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender für den vdek ist Christian Zahn, seine Stellvertreter sind Holger Langkutsch, Dieter F. Märtens und Hans-Jürgen Schnurr.
Hauptamtlicher Vorstand
Der Verband wird vom hauptamtlichen Vorstand geleitet. Vorsitzender des Vorstandes ist Thomas Ballast.
Organigramm


Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




