Gesetzlich Versicherte können inzwischen entweder aufgrund der EWG-Verordnungen über die soziale Sicherheit, Kostenerstattung oder über ausländische Vertragsleistungserbringer grenzüberschreitend Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Die europäische Krankenversicherungskarte ermöglicht es den Versicherten, bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt nunmehr medizinisch notwendige Leistungen direkt zum Zahnarzt bzw. Arzt etc. zu erlangen, ohne vorher die ausländischen Krankenkassen informieren zu müssen. Versicherte können sich jetzt jederzeit ambulant im Ausland behandeln lassen und die Kosten von ihrer Krankenkasse (begrenzt) erstatten lassen. Diese neuen Regelungen bieten Chancen und Risiken für die Versicherten.
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Europa für die Versicherten gestalten |