Über uns Landesvertretungen Presse Standpunkte Versicherte Arbeitgeber Vertragspartner
 

Bewertung "Individueller Gesundheitsleistungen"

Im ambulanten Bereich können Ärzte mit einer Kassenzulassung ("Vertragsärzte") neben Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch weitere Leistungen gegen gesonderte Rechnung erbringen. GKV-Versicherte müssen solche Leistungen selbst bezahlen, sofern sie nicht zusätzlich privat versichert sind. Seit einigen Jahren werden diese privatärztlichen (Selbstzahler-) Leistungen auch "IGeL" genannt.

Unter IGeL finden sich im Einzelfall medizinisch sinnvolle Leistungen, die jedoch nicht zu den Aufgaben der GKV gehören (z.B. besondere Impfungen vor Urlaubsreisen). IGeL umfassen weiterhin Leistungen, über deren diagnostischen und therapeutischen Nutzen Zweifel bestehen oder die risikoreich sind (z. B. Ozontherapie). Hierzu gehören auch ungenügend erprobte Methoden, deren Risiken bislang gar nicht oder nicht gut untersucht und daher nicht kalkulierbar sind.

Die aufgelisteten Dokumente bewerten bestimmte "individuelle Gesundheitsleistungen":

Grundlegende Informationen

Prostatakarzinom-Screening mittels PSA-Bestimmung

Tumormarker-Bestimmung zur Krebsfrüherkennung

Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft: Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen auf Wunsch der Schwangeren

Ultraschalluntersuchung zur gynäkologischen Krebsfrüherkennung

Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft: Triple-Test

Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft: Toxoplasmose-Screening

Untersuchung zur Früherkennung des Glaukoms ("Grüner Star")

Informationen der Verbraucherzentrale (externer Link)