Bewertung "Individueller Gesundheitsleistungen"
Im ambulanten Bereich können Ärzte mit einer Kassenzulassung ("Vertragsärzte") neben Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch weitere Leistungen gegen gesonderte Rechnung erbringen. GKV-Versicherte
müssen solche Leistungen selbst bezahlen, sofern sie nicht zusätzlich privat versichert sind. Seit einigen Jahren
werden diese privatärztlichen (Selbstzahler-) Leistungen auch "IGeL" genannt.
Unter IGeL finden sich im Einzelfall medizinisch sinnvolle Leistungen, die jedoch nicht zu den Aufgaben der GKV gehören
(z.B. besondere Impfungen vor Urlaubsreisen). IGeL umfassen weiterhin Leistungen, über deren diagnostischen und
therapeutischen Nutzen Zweifel bestehen oder die risikoreich sind (z. B. Ozontherapie). Hierzu gehören auch ungenügend
erprobte Methoden, deren Risiken bislang gar nicht oder nicht gut untersucht und daher nicht kalkulierbar sind.
Die aufgelisteten Dokumente bewerten bestimmte "individuelle Gesundheitsleistungen":
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Ultraschalluntersuchung zur gynäkologischen Krebsfrüherkennung |
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Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft: Toxoplasmose-Screening |
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Informationen der Verbraucherzentrale (externer Link) |

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




