Arzneimittel
Zuzahlungsbefreite Arzneimittel
Bei der Verordnung von Arzneimitteln, deren Apothekenverkaufspreise inkl.
MwSt. den Wert der jeweiligen Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht über-
schreiten, sind Versicherte seit dem 1. Juli 2006 von der gesetzlichen
Zuzahlung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V befreit.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 11. Mai 2006 erstmals
für bestimmte zu Lasten der Krankenkassen abgegebene Arzneimittel Zu-
zahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt. Diese werden seitdem regelmäßig
14-tägig aktualisiert. Seit dem 1. Juli 2008 ist der GKV-Spitzenverband für
diese Festlegung zuständig.
Preismeldungen von Arzneimittelanbietern, Marktein- oder austritte sind
stets zum 1. und 15. eines Monats möglich. Eine Aktualisierung der Zuzahl-
ungsbefreiungsliste erfolgt jeweils im Laufe der auf einen Stichtag folgenden
Woche.
Rückfragen richten Sie bitte an:
GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Tel.: 0 30 / 20 62 88 - 23 31
Download
Zuzahlungsbefreite Arzneimittel (PDF)
Stand: 01.02.2012 Alphabetisch nach Handelsnamen sortierte Fertigarzneimittelübersicht mit den Angaben Pharmazentralnummer (PZN), Hersteller, Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße, Darreichungsform und Apothekenverkaufspreis
Hinweis: Speichern Sie die Datei zuerst auf Ihrem Computer und öffnen Sie diese erst danach. Zur Ansicht benötigen Sie den kostenlosen
Adobe® Reader®.

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




