Arzneimittel

Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Bei der Verordnung von Arzneimitteln, deren Apothekenverkaufspreise inkl.
MwSt. den Wert der jeweiligen Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht über-
schreiten, sind Versicherte seit dem 1. Juli 2006 von der gesetzlichen
Zuzahlung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V befreit.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 11. Mai 2006 erstmals
für bestimmte zu Lasten der Krankenkassen abgegebene Arzneimittel Zu-
zahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt. Diese werden seitdem regelmäßig
14-tägig aktualisiert. Seit dem 1. Juli 2008 ist der GKV-Spitzenverband für
diese Festlegung zuständig.

Preismeldungen von Arzneimittelanbietern, Marktein- oder austritte sind
stets zum 1. und 15. eines Monats möglich. Eine Aktualisierung der Zuzahl-
ungsbefreiungsliste erfolgt jeweils im Laufe der auf einen Stichtag folgenden
Woche.

Rückfragen richten Sie bitte an:

GKV-Spitzenverband

Abteilung Arznei- und Heilmittel

Tel.: 0 30 / 20 62 88 - 23 31

Download

Zuzahlungsbefreite Arzneimittel (PDF) 

Stand: 01.02.2012 Alphabetisch nach Handelsnamen sortierte Fertigarzneimittelübersicht mit den Angaben Pharmazentralnummer (PZN), Hersteller, Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße, Darreichungsform und Apothekenverkaufspreis

 

 

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