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Knie-TEP-Transparenzliste der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung

von den Krankenkassen gemäß der Mindestmengenvereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) akzeptierte Krankenhäuser zur Operation von Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP)

Wer ein künstliches Kniegelenk benötigt und sich deshalb operieren lassen muss, möchte diese Operation möglichst in einer Klinik mit umfassender Erfahrung und entsprechendem Know-how vornehmen lassen. Mindestens 50 solcher Eingriffe pro Jahr sollten die Krankenhäuser durchführen – so lautet daher nicht nur die Empfehlung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und des PKV-Verbandes. Denn anerkannte wissenschaftliche Studien sowie die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie bestätigen den Zusammenhang von Menge und Qualität bei der Knie-TEP. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für den Bereich der Knie-TEP den wissenschaftlichen Nachweis dieses Zusammenhanges bestätigt.

Die aktuelle Knie-TEP-Transparenzliste von GKV und PKV enthält nun alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen der Mindestmengenvereinbarung des G-BA erfüllen.

Die gemeinsame Knie-TEP-Transparenzliste ist nach wie vor offen. Sie wird fortlaufend und zeitnah auf der Grundlage der im G-BA vereinbarten Regelungen gepflegt, sodass Krankenhäuser zukünftig je nach Tatbestand in die Liste aufgenommen, jedoch auch entfernt werden können. Dadurch wird Transparenz für Patienten und Ärzte im Leistungsbereich Knie-TEP geschaffen.

 

Knie-TEP-Transparenzliste (Stand: 14.01.2010)
von den Krankenkassen gemäß der Mindestmengenvereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) akzeptierte Krankenhäuser zur Operation von Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP)