Patientenschulungen für adipöse Kinder und Jugendliche

Nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V können die Krankenkassen wirksame und effiziente Patientenschulungsmaßnahmen für chronisch Kranke erbringen, sofern zuletzt die Krankenkasse Krankenbehandlung geleistet hat oder leistet.

Die für den Bereich der übergewichtigen und adipösen Kinder und Jugendlichen konsentierten Anforderungen und Kriterien für entsprechende Patientenschulungsprogramme sind dem

 

Konsensuspapier

 

zu entnehmen.