Qualitätsbericht Rehabilitation

Die Krankenkassen können ihre Versicherten künftig besser über die Qualität der von der GKV belegten Rehabilitationseinrichtungen beraten. Möglich wird dies durch ein bundesweit einheitliches Qualitätssicherungsverfahren (QS-Reha® - www.qs-reha.de), das die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen für ihre Rehabilitationseinrichtungen entwickelt haben. Erstmalig wurde nun aus den in 2004 vorliegenden Daten ein Qualitätsbericht Rehabilitation erstellt. Dabei zeigten sich zwischen den geprüften Einrichtungen aus unterschiedlichen Indikationsbereichen zum Teil sehr deutliche Qualitätsunterschiede.

Positiv ist zu sehen, dass der überwiegende Teil der Einrichtungen die Basiskriterien wie räumliche, personelle oder medizinische Ausstattung zu etwa 89 % bis 100 % erfüllte. In einigen Einrichtungen fehlten aber die geforderten Notrufanlagen in den Nasszellen, psychologische Testverfahren und die Behandlungsmöglichkeit Ergotherapie. Deutliche Qualitätsunterschiede gab es im Bereich des internen Qualitätsmanagements, der internen Kommunikation und Personalentwicklung sowie der konzeptionellen Grundlagen. Mit den Informationen können auch Einrichtungen identifiziert werden, die in der Lage sind, Menschen mit besonderen Behinderungen wie z. B. Hörschädigung, Erblindung oder Ertaubung, aufzunehmen.

Die Patientenzufriedenheit variiert von Klinik zu Klinik zum Teil deutlich. So berichteten z. B. 27 % von 3.000 befragten Patienten, ihre Therapie begann am ersten Aufenthaltstag; bei 64 % der Patienten begann sie erst am zweiten Tag und bei ca. 9 % sogar erst am dritten Tag oder noch später. Hier werden wertvolle Therapietage für die Patienten nicht genutzt. Auch bei der Ergebnisqualität (Veränderungen im psychischen und im körperlichen Bereich am Ende des Rehabilitationsprozesses) zeigen sich zum Teil deutliche Unterschiede.

Der Qualitätsbericht bietet den beteiligten Kliniken die Chance, im Rahmen des erfolgten Klinikvergleichs Stärken und Schwächen der eigenen Einrichtung auszuloten und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen. Die Krankenkassen haben auf der Basis der Ergebnisse aus der Qualitätssicherung die Möglichkeit, die Versicherten zu beraten und sicher zu stellen, dass der Patient in der für ihn am besten geeigneten Einrichtung aufgenommen wird.

Mittlerweile sind bereits über 160 Rehabilitationskliniken in das Qualitätssicherungsverfahren, das die Spitzenverbände mit Unterstützung der Abteilung Qualitätsmanagement der Uni Freiburg und des Instituts für Medizinische Psychologie der Uni Hamburg entwickelt haben, eingebunden. Insgesamt sind rund 600 Kliniken in Deutschland, die von der gesetzlichen Krankenversicherung hauptbelegt sind, gesetzlich verpflichtet, am QS-Reha®-Verfahren teilzunehmen. Um eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung zu erreichen, werden die Qualitätschecks alle drei Jahre wiederholt. Die Ergebnisse aus der Qualitätssicherung werden auch in die Vergütungsverhandlungen mit den Einrichtungen einfließen und die Belegung der Kliniken maßgeblich beeinflussen. Ziel ist ein bundesweiter Einrichtungsvergleich, der es ermöglicht, gute und schlechte Einrichtungen zu identifizieren und mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit in den Bereich der medizinischen Rehabilitation zu bringen.

Auch die Versicherten sollen künftig die Möglichkeit haben, sich über die Qualität der Einrichtungen besser zu informieren. Die Spitzenverbände wollen die Ergebnisse der Qualitätssicherung im Rahmen eines Informationsportals veröffentlichen. Hierzu müssen aber noch rechtliche Fragen geklärt werden.

 

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