Qualitätsbericht Rehabilitation
Die Krankenkassen können ihre Versicherten künftig besser über die Qualität der von der GKV belegten
Rehabilitationseinrichtungen beraten. Möglich wird dies durch ein bundesweit einheitliches Qualitätssicherungsverfahren
(QS-Reha® - www.qs-reha.de), das die Spitzenverbände der
gesetzlichen Krankenkassen für ihre Rehabilitationseinrichtungen entwickelt haben. Erstmalig wurde nun aus den in 2004
vorliegenden Daten ein Qualitätsbericht Rehabilitation erstellt. Dabei zeigten sich zwischen den geprüften
Einrichtungen aus unterschiedlichen Indikationsbereichen zum Teil sehr deutliche Qualitätsunterschiede.
Positiv ist zu sehen, dass der überwiegende Teil der Einrichtungen die Basiskriterien wie räumliche, personelle oder
medizinische Ausstattung zu etwa 89 % bis 100 % erfüllte. In einigen Einrichtungen fehlten aber die geforderten
Notrufanlagen in den Nasszellen, psychologische Testverfahren und die Behandlungsmöglichkeit Ergotherapie. Deutliche
Qualitätsunterschiede gab es im Bereich des internen Qualitätsmanagements, der internen Kommunikation und
Personalentwicklung sowie der konzeptionellen Grundlagen. Mit den Informationen können auch Einrichtungen identifiziert
werden, die in der Lage sind, Menschen mit besonderen Behinderungen wie z. B. Hörschädigung, Erblindung oder Ertaubung,
aufzunehmen.
Die Patientenzufriedenheit variiert von Klinik zu Klinik zum Teil deutlich. So berichteten z. B. 27 % von 3.000
befragten Patienten, ihre Therapie begann am ersten Aufenthaltstag; bei 64 % der Patienten begann sie erst am zweiten
Tag und bei ca. 9 % sogar erst am dritten Tag oder noch später. Hier werden wertvolle Therapietage für die Patienten
nicht genutzt. Auch bei der Ergebnisqualität (Veränderungen im psychischen und im körperlichen Bereich am Ende des
Rehabilitationsprozesses) zeigen sich zum Teil deutliche Unterschiede.
Der Qualitätsbericht bietet den beteiligten Kliniken die Chance, im Rahmen des erfolgten Klinikvergleichs Stärken und
Schwächen der eigenen Einrichtung auszuloten und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen. Die Krankenkassen haben auf der
Basis der Ergebnisse aus der Qualitätssicherung die Möglichkeit, die Versicherten zu beraten und sicher zu stellen,
dass der Patient in der für ihn am besten geeigneten Einrichtung aufgenommen wird.
Mittlerweile sind bereits über 160 Rehabilitationskliniken in das Qualitätssicherungsverfahren, das die Spitzenverbände
mit Unterstützung der Abteilung Qualitätsmanagement der Uni Freiburg und des Instituts für Medizinische Psychologie der
Uni Hamburg entwickelt haben, eingebunden. Insgesamt sind rund 600 Kliniken in Deutschland, die von der gesetzlichen
Krankenversicherung hauptbelegt sind, gesetzlich verpflichtet, am QS-Reha®-Verfahren teilzunehmen. Um eine
kontinuierliche Qualitätsverbesserung zu erreichen, werden die Qualitätschecks alle drei Jahre wiederholt. Die
Ergebnisse aus der Qualitätssicherung werden auch in die Vergütungsverhandlungen mit den Einrichtungen einfließen und
die Belegung der Kliniken maßgeblich beeinflussen. Ziel ist ein bundesweiter Einrichtungsvergleich, der es ermöglicht,
gute und schlechte Einrichtungen zu identifizieren und mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit in den Bereich der
medizinischen Rehabilitation zu bringen.
Auch die Versicherten sollen künftig die Möglichkeit haben, sich über die Qualität der Einrichtungen besser zu
informieren. Die Spitzenverbände wollen die Ergebnisse der Qualitätssicherung im Rahmen eines Informationsportals
veröffentlichen. Hierzu müssen aber noch rechtliche Fragen geklärt werden.

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




