Wichtige Fragen zum Mammographie-Screening
Wer hat Anspruch auf das Mammographie-Screening?
Alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren sind anspruchsberechtigt.
Wann beginnt das Screening in meiner Region?
Das ist abhängig u. a. von Bundesland und Region, da die Screening-Einheiten nacheinander starten.
Wie werde ich informiert?
Alle Frauen in den Regionen, in denen mit dem Screening begonnen wurde, erhalten unaufgefordert in einem
Zweijahres-Turnus eine Einladung.
Muss ich warten, bis ich eine Einladung bekomme?
Jede anspruchsberechtigte Frau kann sich auch selber an die für sie zu-ständige bzw. die einladende Stelle wenden, um
einen Termin zu vereinbaren.
Wo erfahre ich, ob es in meiner Region schon eine Screening-Einheit gibt?
Über die Homepage der Kooperationsgemeinschaft für Mammographie- Screening unter: www.mammographie-screening.org
Dort gibt es auch weitere Informationen.
Was mache ich, wenn ich einen Verdacht auf Brustkrebs habe?
Bei einem Verdacht auf Brustkrebs sollte direkt ein Gynäkologe aufgesucht werden, um den Verdacht abklären zu lassen.
Wenn erforderlich, wird auch eine so genannte kurative Mammographie durchgeführt.
Warum ist das Mammographie-Screening nur für Frauen von 50 bis 69 Jahren zugelassen?
Weil nur für diese Altersgruppe der Nutzen im Sinne einer Senkung der Sterblichkeit nachgewiesen ist.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Die Kosten Ihrer Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm werden im Rahmen Ihres Krankenversicherungsschutzes
übernommen.

Ausgabe 3./4.2012
mit dem Titelthema:
"100 Jahre vdek"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




