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Behandlung im Ausland

Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland haben in ihrer Empfehlung vom 19.11.2003 Auslegungshinweise für eine einheitliche Rechtsanwendung in der Praxis der gesetzlichen Krankenversicherung hinsichtlich der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 4 - 6 SGB V und Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Euopäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V gegeben.

Aufgrund der fortschreitenden Entwicklung auf diesem Gebiet durch Gesetze, Rechtsverordnungen und Besprechungsergebnisse erfolgte am 18.03.2008 eine Überarbeitung der gemeinsamen Empfehlung.

Gemeinsame Empfehlung zur Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 4-6 SGB V und Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V