Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland haben in
ihrer Empfehlung vom 19.11.2003 Auslegungshinweise für eine einheitliche Rechtsanwendung in der Praxis der gesetzlichen
Krankenversicherung hinsichtlich der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 4 - 6 SGB V und Kostenübernahme bei Behandlung
außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den
Euopäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V gegeben.
Aufgrund der fortschreitenden Entwicklung auf diesem Gebiet durch Gesetze, Rechtsverordnungen und
Besprechungsergebnisse erfolgte am 18.03.2008 eine Überarbeitung der gemeinsamen Empfehlung.