Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in ihrem gemeinsamen Rundschreiben vom 06.12.1995 zu den Leistungsansprüchen im Zusammenhang mit der Empfängnisverhütung, bei einer Sterilisation und bei einem Schwangerschaftsabbruch Stellung genommen.

Aufgrund der fortschreitenden Entwicklung auf diesem Gebiet durch Gesetze, Rechtsverordnungen, Richtlinien und Besprechungsergebnisse erfolgte eine Überarbeitung des gemeinsamen Rundschreibens durch die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des GKV-Spitzenverbandes am 14.12.2011.

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Rundschreiben vom 14.12.2011 (PDF)