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Leistungen

Die solidarische Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Der Leistungskatalog ist in der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend einheitlich. Bei der Weiterentwicklung des Leistungskatalog (im Gemeinsamen Bundesausschuss) setzten die Ersatzkassen sich dafür ein, dass der medizinische Fortschritt berücksichtigt und die Versorgung an hohen Qualitätsmaßstäben ausgerichtet werden. Die Leistungen werden in der Regel als Sach- und Dienstleistungen erbracht. Um dies zu gewährleisten, schließen die Krankenkassen Verträge mit Leistungserbringern, wie Ärzte und Krankenhäuser. Die Krankenkassen und Leistungserbringer sind gesetzlich dazu verpflichtet, dass alle Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich erbracht werden.

 

Arzneimittel
Behandlung im Ausland
DMP  - "Disease-Management-Programm"
Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch
Gebärdensprachdolmetscher
IGEL
Integrierte Versorgung
Krankenhaus
Kranken- und Verletztengeld
Leistungsabgrenzung bei Kassenwechsel
Leistungsabgrenzung bei Versicherungswechsel GKV/PKV während stationärer Krankenhausbehandlung
Leistungsrechtliche Vorschriften der 15. AMG-Novelle
Leistungsrechtliche Vorschriften (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)
Prävention
Rehabilitation
Schwangerschaft und Mutterschaft
Unfallversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen
Vorsorgeuntersuchungen
Zuzahlungen