Leistungen
Die solidarische Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Der Leistungskatalog ist in der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend einheitlich. Bei der Weiterentwicklung des Leistungskatalog (im
Gemeinsamen Bundesausschuss) setzten die Ersatzkassen sich dafür ein, dass der medizinische Fortschritt berücksichtigt und die Versorgung an hohen Qualitätsmaßstäben ausgerichtet werden. Die Leistungen werden in der Regel als Sach- und Dienstleistungen erbracht. Um dies zu gewährleisten, schließen die Krankenkassen Verträge mit Leistungserbringern, wie Ärzte und Krankenhäuser.
Die Krankenkassen und Leistungserbringer sind gesetzlich dazu verpflichtet, dass alle Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich erbracht werden.
Für nähere Informationen zu einzelnen Leistungen, wählen Sie den entsprechenden Menüpunkt am linken Bildschirmrand.
Links A - Z
DMP - "Disease-Management-Programm"
Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch
Leistungsabgrenzung bei Kassenwechsel
Leistungsabgrenzung bei Versicherungswechsel GKV/PKV während stationärer Krankenhausbehandlung
Leistungsrechtliche Vorschriften der 15. AMG-Novelle
Leistungsrechtliche Vorschriften (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz)
SAPV - Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Schwangerschaft und Mutterschaft
Unfallversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen

Ausgabe 3./4.2012
mit dem Titelthema:
"100 Jahre vdek"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




