Leistungen

Die solidarische Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Der Leistungskatalog ist in der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend einheitlich. Bei der Weiterentwicklung des Leistungskatalog (im Gemeinsamen Bundesausschuss) setzten die Ersatzkassen sich dafür ein, dass der medizinische Fortschritt berücksichtigt und die Versorgung an hohen Qualitätsmaßstäben ausgerichtet werden. Die Leistungen werden in der Regel als Sach- und Dienstleistungen erbracht. Um dies zu gewährleisten, schließen die Krankenkassen Verträge mit Leistungserbringern, wie Ärzte und Krankenhäuser.
Die Krankenkassen und Leistungserbringer sind gesetzlich dazu verpflichtet, dass alle Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich erbracht werden.

Für nähere Informationen zu einzelnen Leistungen, wählen Sie den entsprechenden Menüpunkt am linken Bildschirmrand. 

 

Links A - Z

Arzneimittel

Behandlung im Ausland

DMP  - "Disease-Management-Programm"

Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch

 

Gebärdensprachdolmetscher

IGEL

Integrierte Versorgung

Krankenhaus

Kranken- und Verletztengeld

 

Leistungsabgrenzung bei Kassenwechsel

Leistungsabgrenzung bei Versicherungswechsel GKV/PKV während stationärer Krankenhausbehandlung

Leistungsrechtliche Vorschriften der 15. AMG-Novelle

Leistungsrechtliche Vorschriften (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz)

 

Prävention

Rehabilitation

SAPV - Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Schwangerschaft und Mutterschaft

 

Unfallversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen

Vorsorgeuntersuchungen