Gesetzliches Höchstkrankengeld
2012 - Bundesgebiet
Das Krankengeld trägt 70 v.H. des täglichen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, begrenzt auf 90 v.H. des täglichen Nettoarbeitsentgelts (bei Mitberücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt 100 v.H. des täglichen Nettoarbeitsentgelts). Unter Beachtung der Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich das Höchstkrankengeld auf 89,25 Euro kalendertäglich.

Ausgabe 3./4.2012
mit dem Titelthema:
"100 Jahre vdek"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




