Gesetzliches Höchstkrankengeld

2012 - Bundesgebiet

Das Krankengeld trägt 70 v.H. des täglichen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, begrenzt auf 90 v.H. des täglichen Nettoarbeitsentgelts (bei Mitberücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt 100 v.H. des täglichen Nettoarbeitsentgelts). Unter Beachtung der Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich das Höchstkrankengeld auf 89,25 Euro kalendertäglich.