Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und  des Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes von SGB III-Leistungsbeziehern

 

Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben am 21.12.2009 das gemeinsame Rundschreiben zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes von SGB III-Leistungsbeziehern verabschiedet. Der Rechtsentwicklung Rechnung tragend wurden hiermit die diesbezüglichen Aussagen im gemeinsamen Rundschreiben vom 20.11.1980 und in der gemeinsamen Verlautbarung vom 25.11.1997 abgelöst.

 

Gemeinsames Rundschreiben zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und  des Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes von SGB III-Leistungsbeziehern vom 21.12.2009