Unfallversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen

Die Spitzenverbände der Kranken-/Pflegekassen und die Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger haben ihr gemeinsames Rundschreiben "Unfallversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen" am 17. Dezember 2006 neu gefasst.

Dieses enthält ausführliche Informationen insbesondere zu den Themen

  • versicherter Personenkreis,

  • versicherte Tätigkeiten,

  • zuständige Unfallversicherungsträger,

  • Umfang des Leistungsanspruchs.

Die Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger haben ferner in Abstimmung mit den Spitzenverbänden der Kranken-/Pflegekassen ein Merkblatt zur Information der Pflegepersonen über ihren Unfallversicherungsschutz entwickelt. Dieses dem gemeinsamen Rundschreiben beigefügte Merkblatt enthält auch Hinweise zum Verhalten nach Pflegeunfällen.

 

Gemeinsames Rundschreiben "Unfallversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen" vom 20.02.1995 in der Fassung vom 17.12.2006

Merkblatt "Gesetzliche Unfallversicherung für häusliche Pflegepersonen"