KVdS
Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, der zur Berufsausbildung Beschäftigten ohne Arbeitsentgelt und der Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs vom 21.3.2006
An einer Hochschule eingeschriebene Studenten sind in der Kranken- und Pflegeversicherung Kraft Gesetzes versichert. In den meisten Fällen tritt diese Versicherungspflicht jedoch erst dann ein, nachdem eine beitragsfreie Familienversicherung (z.B. über die Eltern) beendet wurde.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben mit Datum vom 21.3.2006 ein überarbeitetes Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der KVdS veröffentlicht.
Download
Rundschreiben vom 21.3.2006 (PDF)
Beiträge
Die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung sind einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen festgelegt.
Zum 1.7.2009 haben sich die Beiträge für Studenten reduziert. Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten beträgt seither 53,40 EUR und der zur Pflegeversicherung unverändert 9,98 EUR bzw. 11,26 EUR für kinderlose Studenten nach Vollendung des 23. Lebensjahres.
Mehr zum Thema Beitragszuschlag für Kinderlose Studenten finden Sie in der Rubrik Versicherte > Mitgliedschafts- und Beitragsrecht > Beitragszuschlag PV
Haben Sie noch Fragen?
Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in den speziell aufbereiteten Besprechungsergebnissen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.

Ausgabe 3./4.2012
mit dem Titelthema:
"100 Jahre vdek"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




