Arbeitslosengeld II

Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Arbeitslosengeld II

Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit haben unter dem Datum vom 8.10.2004 im Hinblick auf die gesetzlichen Neuregelungen zum 1.1.2005 zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Arbeitslosengeld II ein gemeinsames Rundschreiben verfasst. Die inzwischen eingetretenen gesetzlichen sowie verfahrenstechnischen Änderungen und Neuregelungen machen eine Überarbeitung erforderlich.

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 (HBeglG 2006) vom 29.6.2006 (BGBl. I Seite 1402) ist die Beitragsbemessungsgrundlage in der Krankenversicherung vom 1.7.2006 an auf das 0,3450fache der monatlichen Bezugsgröße abgesenkt worden, während sie in der Pflegeversicherung weiterhin das 0,3620fache der monatlichen Bezugsgröße beträgt. Die Mindereinnahmen in der Krankenversicherung sollen ggf. durch einen Beitragsausgleich des Bundes bereinigtwerden, wenn die Mehreinnahmen der Krankenkassen aus der Erhöhung des Beitragsatzes für die Pauschalbeiträge der geringfügig entlohnten Beschäftigten den Betrag von 170 Mio. Euro in einem bestimmten Referenzzeitraum nicht überschreiten.

Durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006 (BGBl. I Seite 1706) sind mit Wirkung vom 1.8.2006 an u.a. folgende Regelungen zu berücksichtigen:

 

Informationen: ALG II Download
Rundschreiben "Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Arbeitslosengeld II" 

Stand: 26.1.2007

 Rundschreiben (PDF)

 

Durchführung des Einigungsstellenverfahrens 

nach §§ 44a und 45 SGB II i.d.F. des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

 

 

Muster für die Anrufung der Einigungsstelle


 

Ausfüllhilfe

Anlage 1 (PDF)


 

 

Anhang 1 zu Anlage 1 (PDF)

 


Anhang 2 zu Anlage 1 (PDF)

Meldung zur Familienversicherung 

im Zusammenhang mit der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen

 

Anlage 2 (PDF)

Merkblatt zur Familienversicherung 

in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

 

 

Anlage 3 (PDF)

Übersicht über mögliche Fallkonstellationen 

zur Abgrenzung des Vorrangs der Familienversicherung gegenüber der Versicherungspflicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II

 

Anlage 4 (PDF)

Übersicht über die zugelassenen kommunalen Träger 

im Sinne des § 6a SGB II nach der Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Kommunalträger-Zulassungsverordnung - KomtrZV) - vom 24.9.2004 (BGBl. I S. 2349)

 

Anlage 5 (PDF)

Datenübermittlung/-übertragung 

zwischen den zugelassenen kommunalen Trägern nach § 6a SGB II und Krankenkassen

 

Anlage 6 (PDF)

Beitragsnachweis für pflichtversicherte Bezieher 

von Arbeitslosengeld II nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V; § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a SGB XI

 

Anlage 7 (PDF)