Krankengeld
Wählbare gesetzliche Krankengeldansprüche für Selbständige sowie für unständig und kurzzeitig Beschäftigte
Seit dem 1.8.2009 können hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen sowie Beschäftigten, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts haben (unständig und „kurzzeitig“ Beschäftigte), einen gesetzlichen Krankengeldanspruch wählen.
Die Versicherten sind an ihre Wahlerklärung mindestens drei Jahre gebunden. Die Wirkung der Wahlerklärung endet jedoch vorher, wenn das Mitglied nicht mehr zu dem wahlberechtigten Personenkreis gehört.
Die versicherungs- und beitragsrechtlichen Auswirkungen dieser Neuregelung wurden in Form eines Besprechungsergebnisses zusammengefasst.
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Besprechungsergebnis des GKV-Spitzenverbandes und der Krankenkassenverbände vom 26.08.2009 (PDF)
Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften der 15. AMG-Novelle
Berlin, 25.8.2009 - Mit dem Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17.7.2009 wurden auch leistungsrechtliche Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung geändert. Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene haben die in Kraft tretenden leistungsrechtlichen Änderungen in einem Rundschreiben kommentiert.
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Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




