Versorgungsbezüge

Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner/ Beiträge aus Versorgungsbezügen (z.B. Betriebsrenten)

Die für Rentner und Rentenantragsteller in der Kranken- und Pflegeversicherung maßgebenden versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen haben die Spitzenverbände der Krankenkassen- und Rentenversicherungsträger in ihrem gemeinsamen Rundschreiben "Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner zum 1. Januar 2009" dargestellt.

Download

Rundschreiben zum 1. Januar 2009 vom 30.12.2008 (PDF)


Beitragspflicht von Versorgungsbezügen

Die zum 1.1.2004 in Kraft getretenen Neuregelungen der beitragsrechtlichen Behandlung von Versorgungsbezügen haben eine Reihe von Zweifelsfragen aufgeworfen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben über diese Fragestellungen beraten und die dabei erzielten Ergebnisse zusätzlich in einer gemeinsamen Vereinbarung zusammengefasst. Die darin getroffen Aussagen zur beitragsrechtlichen Behandlung von Leistungen aus befreienden Lebensversicherungen (vgl. Abschnitt 2.10) werden allerdings von den Ersatzkassen nicht mehr mitgetragen. Vor dem Hintergrund, dass seit dem 1.1.2004 jede Form der Altersversorgung, die im Zusammenhang mit dem früheren Erwerbsleben steht, der Beitragspflicht zu unterwerfen ist, unterliegen nach Auffassung der Ersatzkassen auch die Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung der Beitragspflicht.

Download

Gemeinsamen Verlautbarung vom 12.2.2004 (PDF)


Musterstreitverfahren

Die gesetzlichen Neuregelungen führen für die Versicherten teilweise zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen. Als Folge davon sehen sich die Krankenkassen mit einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten konfrontiert. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich deshalb mit einer Reihe von Interessenvertretungen der Versicherten auf die Durchführung von Musterstreitverfahren geeinigt, um auf diesem Wege die neue Rechtslage klären zu lassen. Außerdem hat man sich darauf verständigt, dass nicht alle Betroffenen selbst Widerspruch bei ihrer Krankenkasse einlegen müssen. Für welche Versicherten dies konkret gilt sowie weitere Einzelheiten zum Verfahren können der gemeinsamen Presseerklärung entnommen werden.

Download

Gemeinsamen Presseerklärung vom 13.2.2004 (PDF)


Bundessozialgericht

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 24.8.2005 und 10.5.2006 bestätigt, dass die Beitragsbemessung nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz rechtmäßig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 28.2.2008 festgestellt, dass die Verdoppelung der Beitragslast auf Versorgungsbezüge verfassungsgemäß ist.

Download

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.2.2008 (PDF)

BSG-Urteil vom 10.5.2006 (PDF)

BSG-Urteil vom 24.8.2005 (PDF)


Bundessozialgericht

Darüber hinaus hat das Bundessozialgericht am 13. September 2006 und 25. April 2007 die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen, die den Versicherten in Form einer Einmalleistung zufließen (z.B. aus Direktversicherungen) ebenfalls bestätigt. Hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerden wurden vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7.4.2008 abgewiesen. Über die besondere Fallgruppe der privat weitergeführten Direktversicherungen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hat das Bundesverfassungsgericht allerdings noch nicht entschieden.

Download

Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 7.4.2008 (PDF)

BSG-Urteil vom 25.4.2007 (PDF)

BSG-Urteil vom 13.9.2006 (PDF)