Begutachtungs-Richtlinien

Die Begutachtungs-Richtlinien sind für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung die zentrale Grundlage um Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI festzustellen. Insofern wird mit diesen Richtlinien auch die Zielsetzung verknüpft, die Begutachtung auf bundesweit einheitlicher Grundlage zu sichern. Die bisher zur Anwendung gekommenen Begutachtungs-Richtlinien in der Fassung vom 22.08.2001 sind aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie der in der Praxis gewonnenen Erfahrungen bei der Begutachtung einer grundsätzlichen Überarbeitung unterzogen worden. Die geänderten Richtlinien finden mit Wirkung vom 01.09.2006 Anwendung.

 

Begutachtungs-Richtlinien vom 21.03.1997 in der Fassung vom 08.06.2009