Pflegeversicherung

Soziale Pflegeversicherung

Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung am 1. Januar 1995 ist die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen und die Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit auf eine neue Grundlage gestellt worden. Seitdem hilft die soziale Pflegeversicherung Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die persönlichen und finanziellen Lasten, die mit der Pflegebedürftigkeit verbunden sind, zu tragen. Mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes zum 1.7.2008 werden auch Versicherte, die die Voraussetzungen der Pflegestufe I noch nicht erfüllen, aber einen erhöhten Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben, von der sozialen Pflegeversicherung unterstützt.

Die soziale Pflegeversicherung ist organisatorisch an die gesetzliche Krankenversicherung angelehnt. Wenn Sie als Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sind Sie automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Mitversicherte Familienangehörige sind in der Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert.

Der Beitragsatz ist für alle Mitglieder gesetzlich einheitlich und wird hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht. Er betrug seit dem 1. Juli 1996 1,7 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens und ist mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz auf 1,95 Prozent angehoben worden. Seit dem 1.1.2005 müssen Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 % zahlen. In der sozialen Pflegeversicherung werden ambulante und stationäre Leistungen sowie Geld- und Sachleistungen erbracht.

 

Themen Links und Downloads
Basisdaten 2011/2012 

Kapitel "Soziale Pflegeversicherung"

Basisdaten 2011/2012
Beitragszuschlag für Kinderlose

in der Pflegeversicherung ab 1.1.2005
hier: Nachweis der Elterneigenschaft

Beitragszuschlag
Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen

Rahmenkonzept der Ersatzkassen und des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) 

Beratung
Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten 

sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 6 SGB XI

Betreuungsangebote
Leistungen der sozialen Pflegeversicherung

kurzer Überblick über finanzielle Leistungen in den einzelnen Pflegestufen 

Leistungen
Newsletter Pflegenoten

enthält u.a. Auswertungen der Pflegenoten der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen auf Bundes- und Landesebene 

Newsletter
PflegeLotse - Transparenz in der Pflege

Das Internetportal der Ersatzkassen bietet Pflegebedürftigen und Angehörigen wertvolle Hilfe bei der Suche nach einer Pflegeeinrichtung.

Pflegelotse
Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)

Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des PflegeVG vom 1.7.2008

PflegeVG
Qualitäts-Prüfberichte des MDS e.V. 

gem. § 118 Abs. 4 SGB XI. 

Bericht zur Situation und zur Entwicklung der Pflege- qualität bei häuslicher Pflege und in Pflegeheimen ab

Prüfberichte
Begutachtungs-Richtlinien

Begutachtungs-Richtlinien sind für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung die zentrale Grundlage um Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI festzustellen.

Richtlinien
Unfallversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen

enthält ausführliche Informationen insbesondere zu den Themen: versicherter Personenkreis, versicherte Tätigkeiten, zuständige Unfallversicherungsträger, Umfang des Leistungsanspruchs.

Unfallversicherung