Pflegeversicherung
Soziale Pflegeversicherung
Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung am 1. Januar 1995 ist die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen und die Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit auf eine neue Grundlage gestellt worden. Seitdem hilft die soziale Pflegeversicherung Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die persönlichen und finanziellen Lasten, die mit der Pflegebedürftigkeit verbunden sind, zu tragen. Mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes zum 1.7.2008 werden auch Versicherte, die die Voraussetzungen der Pflegestufe I noch nicht erfüllen, aber einen erhöhten Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben, von der sozialen Pflegeversicherung unterstützt.
Die soziale Pflegeversicherung ist organisatorisch an die gesetzliche Krankenversicherung angelehnt. Wenn Sie als Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sind Sie automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Mitversicherte Familienangehörige sind in der Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert.
Der Beitragsatz ist für alle Mitglieder gesetzlich einheitlich und wird hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht. Er betrug seit dem 1. Juli 1996 1,7 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens und ist mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz auf 1,95 Prozent angehoben worden. Seit dem 1.1.2005 müssen Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 % zahlen. In der sozialen Pflegeversicherung werden ambulante und stationäre Leistungen sowie Geld- und Sachleistungen erbracht.
| Themen | Links und Downloads |
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Basisdaten 2011/2012Kapitel "Soziale Pflegeversicherung" |
Basisdaten 2011/2012 |
Beitragszuschlag für Kinderlosein der Pflegeversicherung ab 1.1.2005 |
Beitragszuschlag |
Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer AngehörigenRahmenkonzept der Ersatzkassen und des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) |
Beratung |
Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangebotensowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 6 SGB XI |
Betreuungsangebote |
Leistungen der sozialen Pflegeversicherungkurzer Überblick über finanzielle Leistungen in den einzelnen Pflegestufen |
Leistungen |
Newsletter Pflegenotenenthält u.a. Auswertungen der Pflegenoten der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen auf Bundes- und Landesebene |
Newsletter |
PflegeLotse - Transparenz in der PflegeDas Internetportal der Ersatzkassen bietet Pflegebedürftigen und Angehörigen wertvolle Hilfe bei der Suche nach einer Pflegeeinrichtung. |
Pflegelotse |
Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des PflegeVG vom 1.7.2008 |
PflegeVG |
Qualitäts-Prüfberichte des MDS e.V.gem. § 118 Abs. 4 SGB XI. Bericht zur Situation und zur Entwicklung der Pflege- qualität bei häuslicher Pflege und in Pflegeheimen ab |
Prüfberichte |
Begutachtungs-RichtlinienBegutachtungs-Richtlinien sind für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung die zentrale Grundlage um Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI festzustellen. |
Richtlinien |
Unfallversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonenenthält ausführliche Informationen insbesondere zu den Themen: versicherter Personenkreis, versicherte Tätigkeiten, zuständige Unfallversicherungsträger, Umfang des Leistungsanspruchs. |
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Ausgabe 3./4.2012
mit dem Titelthema:
"100 Jahre vdek"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




