Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit haben bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine sehr hohe Priorität. Im Gesetz zur elektronischen Gesundheitskarte sind die wesentlichen, datenschutzrechtlichen Grundlagen verankert. Der
Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik begleiten das Vorhaben. Der Versicherte hat die Hoheit über seine Daten und bestimmt, welche der freiwilligen Anwendungen er mittels seiner Gesundheitskarte nutzen möchte und wer Zugriff dazu hat. Um die Sicherheit der Daten zu garantieren, wird das Zwei-Schlüssel-Prinzip verwendet. Die elektronische Gesundheitskarte in Kombination mit dem Heilberufsausweis oder der Sicherheitsmodulkarte, dient als Schlüsselinstrument für die Telematikanwendungen.

Ausgabe 3./4.2012
mit dem Titelthema:
"100 Jahre vdek"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




