Europäische Krankenversicherungskarte
Mit den Beschlüssen 189 bis 191 der Verwaltungskommission der Europäischen Union vom 18. Juni 2003 wird eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) als Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im EU-Ausland eingeführt. Zu den nationalen Umsetzungsmodalitäten haben die Spitzenverbände der Krankenkassen eine gemeinsame Empfehlung herausgegeben.
EU-Beschlüsse |
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Beschluss Nr. 189 - 18.06.2003 |
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Beschluss Nr. 190 - 18.06.2003 |
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Beschluss Nr. 191 - 18.06.2003 |

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




