Europäische Krankenversicherungskarte

Mit den Beschlüssen 189 bis 191 der Verwaltungskommission der Europäischen Union vom 18. Juni 2003 wird eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) als Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im EU-Ausland eingeführt. Zu den nationalen Umsetzungsmodalitäten haben die Spitzenverbände der Krankenkassen eine gemeinsame Empfehlung herausgegeben.

 

Gemeinsame Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte

 

EU-Beschlüsse

Beschluss Nr. 189 - 18.06.2003
zur Ersetzung der zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 des Rates erforderlichen Vordrucke für den Zugang zu Sachleistungen bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat oder Wohnstaat durch die europäische Krankenversicherungskarte

Beschluss Nr. 190 - 18.06.2003
betreffend die technischen Merkmale der europäischen Krankenversicherungskarte

Beschluss Nr. 191 - 18.06.2003
betreffend die Ersetzung der Vordrucke E 111 und E 111B durch die europäische Krankenversicherungskarte