Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die elektronische Gesundheitskarte, kurz „eGK“ genannt, ist die Nachfolgerin der im Jahre 1995 eingeführten Krankenversichertenkarte. Im Gegensatz zur Krankenversichertenkarte ist die eGK mit einem Lichtbild versehen, von ihrer Gültigkeit her nicht befristet und verfügt über einen Prozessorchip mit Verschlüsselungsfunktion. Der Prozessorchip ermöglicht die Aktualisierung der auf der eGK gespeicherten Versichertendaten. Dadurch wird ein Austausch der eGK grundsätzlich entbehrlich. Im Falle eines Kassenwechsels geben die Versicherten ihre eGK der Krankenkasse zurück, bei der sie ausscheiden, und erhalten von Ihrer „neuen“ Krankenkasse eine „neue“ eGK.

Im Oktober 2011 wurde mit der Ausgabe der eGK an die Versicherten begonnen.

Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/egk

Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/egk

Die Einführung der eGK und der Aufbau einer funktionierenden Telematikinfrastruktur bietet zahlreiche Möglichkeiten, die medizinische Versorgung der Versicherten weiter zu verbessern:

  • Steigerung der Patientenautonomie aufgrund der Möglichkeit des eigenständigen Zugriffs auf persönliche Daten
  • Schnelle Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten über das Medium eGK (z.B. bei Arztwechsel)
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Wechselwirkungen von Medikamenten (Arzneimitteldokumentation)
  • Verbesserung der Behandlungsqualität durch eine transparente Patientenhistorie

Aber nicht nur für die Versicherten ergeben sich Vorteile mit der Einführung der eGK. Auch für die Krankenkassen sind mit dem einzigartigen IT-Projekt hohe Ziele und Erwartungen verbunden:

  • Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung
  • Realisierung von Kosteneinsparungen durch die effiziente Gestaltung von Prozessen
  • Verbesserung der Qualitätssicherung der Versorgung
  • Transparenz des Leistungsgeschehens

Insgesamt können durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und den Aufbau der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen:

  • Verwaltungsabläufe vereinfacht
  • medizinische Informationen (sektorübergreifend) verfügbar gemacht und
  • Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheitswesen gestärkt werden.