Grundlage

Rechtliche und organisatorische Grundlage

Der Grundstein zur Schaffung einer Telematikinfrastruktur wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 gelegt. § 291a SGB V sieht vor, dass die bisherige Krankenversichertenkarte zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz zu einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erweitert werden soll.

Die Einführung der eGK ist ein Kernelement in Richtung Aufbau einer einheitlichen Telematikinfrastruktur. Weg von Insellösungen, leitet diese Telematikplattform eine neue Ära im Gesundheitswesen ein. Sie ist geprägt von Standards und Interoperabilität. Dem Datenschutz und der Datensicherheit wird dabei eine hohe Priorität beigemessen. Zur Umsetzung dieser Vorhaben ist per Gesetz die Gründung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH - festgelegt.