Verfahrensgrundsätze und Anträge
Die Erstattung von gesetzlichen Zuzahlungen bzw. die Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr für das restliche Kalenderjahr nach § 62 SGB V erfordern die Festlegung einer Belastungsgrenze für einzelne Versicherte ggf. einschließlich der im gemeinsamen Haushalt lebenden berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Diese ist den im Laufe eines Kalenderjahres entstandenen und nachgewiesenen gesetzlichen Zuzahlungen gegenüberzustellen.
Mit den Verfahrensgrundsätzen zu § 62 SGB V sollen Schwierigkeiten vermieden werden, wenn im Laufe eines Kalenderjahres
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Versicherte bei mehr als einer Krankenkasse versichert oder
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Versicherte einer Familie bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert
waren und gleichzeitig Erläuterungen zur Hilfestellung zur Beurteilung der Sachverhalte durch die Krankenkassen gegeben werden.
Die Bundesverbände der Krankenkassen haben die Verfahrensgrundsätze zu § 62 SGB V in der Fassung vom 4./5.10.2010 verabschiedet. Diese sind zum 1.1.2011 in Kraft getreten und ersetzen die bisherige Verwaltungsvereinbarung vom 22./23.1.2008. Sie gelten für alle Anträge auf Erstattung, Befreiung oder Vorauszahlung nach § 62 SGB V, soweit sie Zeiträume nach dem 31. Dezember 2010 betreffen. Bereits für das Kalenderjahr 2011 auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung vom 22./23.1.2008 durchgeführte Befreiungen bleiben grundsätzlich unberührt, soweit nicht eine Neufeststellung z. B. auf Antrag des Versicherten angezeigt ist.
Downloads
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Verfahrensgrundsätzezur Vorschrift über die Erstattung bzw. Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen gemäß § 62 Abs. 1, 2 und 3 SGB V |
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Antrag auf Befreiungvon gesetzlichen Zuzahlungen im Kalenderjahr |
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Berechnung des Erstattungsbetragesnach § 62 SGB V bei Zuständigkeit mehrerer Krankenkassen für das Jahr |
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Berechnung des Vorauszahlungsbetragesnach § 62 SGB V bei Zuständigkeit mehrerer Krankenkassen für das Jahr |
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Quittungsheftfür Zuzahlungen |
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Ausgabe 3./4.2012
mit dem Titelthema:
"100 Jahre vdek"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




