Zuzahlungen
Die Versicherten müssen aufgrund gesetzlicher Regelungen (§ 61 SGB V ff. ) Zuzahlungen leisten. Um eine finanzielle Überforderung zu vermeiden, sind diese Zahlungen nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze zu leisten (§ 62 SGB V). Danach gibt es Befreiungsmöglichkeiten. Darüber stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung aus.
Zudem gibt es eine Liste von Arzneimitteln, die von Zuzahlungen befreit sind.
| Bereich | Zuzahlung | Grenzen / Ausnahmen |
|---|---|---|
Arzt- / Zahnarztbesuch |
10 EUR pro Quartal (Praxisgebühr) |
Praxisgebühr ist nicht zu zahlen, bei:
|
Arznei- und Verbandmittel |
10 % der Kosten | jedoch mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR nicht mehr als die Kosten des Mittels |
Fahrkosten* |
pro Fahrt 10 % der Kosten | jedoch mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR |
Häusliche Krankenpflege |
10 % der Kosten zuzüglich 10 EUR je Verordnung | begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr |
Haushaltshilfe |
10 % der kalendertäglichen Kosten | jedoch mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR |
Heilmittel |
10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 EUR je Verordnung | - |
Hilfsmittel |
10 % für jedes Mittel | jedoch mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR nicht mehr als die Kosten des Mittels Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind: 10 % je Verbrauchseinheit, maximal 10 EUR pro Monat |
Krankenhausbehandlung |
10 EUR pro Kalendertag | maximal 28 Tage pro Kalenderjahr |
Stationäre Vorsorge |
10 EUR pro Kalendertag | |
Medizinische Rehabilitation(ambulant und stationär) |
10 EUR pro Kalendertag | bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr unter Anrechnung der Zuzahlung für Krankenhausbehandlung |
Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter |
10 EUR pro Kalendertag | - |
Soziotherapie |
10 % der kalendertäglichen Kosten | jedoch mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR |
Zahnersatz* |
35 bis 50 % | abhängig von den eigenen Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne |
* Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres generell von Zuzahlungen befreit.
Ausnahmen: Zahnersatz und Fahrkosten.

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




