Die Versicherten müssen aufgrund gesetzlicher Regelungen (§ 61 SGB V ff. ) Zuzahlungen leisten. Um eine finanzielle Überforderung zu vermeiden, sind diese Zahlungen nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze zu leisten (§ 62 SGB V). Danach gibt es Befreiungsmöglichkeiten. Darüber stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung aus.