Gesamteinkommen
Eine Familienversicherung setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Angehörigen kein bestimmte Beträge übersteigendes Gesamteinkommen haben. Das von den Spitzenverbänden der Krankenkassen am 24.10.2008 neu gefasste gemeinsame Rundschreiben "Gesamteinkommen" befasst sich mit diesem Begriff. Beigefügt ist eine alphabetische Auflistung und Zuordnung der Einkunftsarten.

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




