Akupunktur
Gesetzlich versicherte Patienten mit chronischen Rücken- oder Knieschmerzen können künftig grundsätzlich eine
Akupunkturbehandlung mit Nadeln als Regelleistung ihrer Krankenkasse beanspruchen. Einen entsprechenden Beschluss hat
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefasst.
Die Akupunktur kann nun als Teil einer umfassenden Schmerztherapie von der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten
werden. Die Entscheidung des G-BA basiert auf den Ergebnissen aus zwei Modellprojekten, bei denen die Wirksamkeit von
Akupunktur zur Behandlung von Rücken-, Knie- und Kopfschmerzen in breit angelegten Studien über einen Zeitraum von fünf
Jahren untersucht wurden.
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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses im Bundesanzeiger |

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




