Akupunktur

Gesetzlich versicherte Patienten mit chronischen Rücken- oder Knieschmerzen können künftig grundsätzlich eine Akupunkturbehandlung mit Nadeln als Regelleistung ihrer Krankenkasse beanspruchen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefasst.

Die Akupunktur kann nun als Teil einer umfassenden Schmerztherapie von der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden. Die Entscheidung des G-BA basiert auf den Ergebnissen aus zwei Modellprojekten, bei denen die Wirksamkeit von Akupunktur zur Behandlung von Rücken-, Knie- und Kopfschmerzen in breit angelegten Studien über einen Zeitraum von fünf Jahren untersucht wurden.

 

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses im Bundesanzeiger

Beschlussbegründung