Diabetes mellitus Typ 2
Der Diabetes mellitus Typ 2 und die damit im Zusammenhang stehenden Stoffwechselstörungen stellen angesichts ihrer
Häufigkeit Volkskrankheiten dar, die zu einer erheblichen Reduzierung der Leistungsfähigkeit und Lebenserwartung der
Erkrankten führen können.
Als Diabetes mellitus Typ 2 wird die Form des Diabetes bezeichnet, die durch relativen Insulinmangel auf Grund einer
Störung der Insulinsekretion entsteht und in der Regel mit einer Insulinresistenz einhergeht. Der Verbesserung der
Versorgung von Patienten mit diesem Typ-2-Diabetes wird von den Ersatzkassen ein hoher Stellenwert beigemessen.
Epidemiologische Untersuchungen zur Prognose des Diabetes mellitus Typ 2 zeigen, dass durch eine adäquate Betreuung und
kompetenten Umgang der Patienten mit der Erkrankung der Gesundheitszustand, die Lebensqualität und die Folgekrankheiten
positiv beeinflusst werden können. Durch eine frühzeitige Diagnose im Rahmen einer optimalen Koordination und
Einbindung der Versorgungssektoren, eine qualifizierte Schulung und Betreuung sowie eine individualisierte Therapie
können die Lebensqualität der Patienten deutlich erhöht und die Behandlungskosten reduziert werden. Für die Behandlung
und Betreuung der Diabetes-Patienten müssen die Begleiterkrankungen (insbesondere die Hypertonie) und die besonderen
Lebensumstände unter Beachtung einer effektiven und evidenzbasierten Versorgung berücksichtigt werden.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen konnten mit der für die Durchführung der DMP betrauten Zulassungsstelle, dem
Bundesversicherungsamt (BVA), einige unerlässliche Dokumente, wie zum Beispiel die Dokumentationsbögen, abstimmen.
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Antragsfomulare |
Dokumente |
Stand |
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Dokumentationsbögen |
01.03.2004 |
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Plausibilitätsrichtlinie |
05.03.2008 (gültig ab 01.07.2008) |
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07.12.2007 (gültig ab 01.07.2008) |
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Ausfüllanleitungen |
26.04.2006 |
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Einschreibeformulare |
01.10.2005 |

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




