Transparenzliste

Knie-TEP-Transparenzliste der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des Verbandes der privaten Krankenversicherung

Wer ein künstliches Kniegelenk benötigt und sich deshalb operieren lassen muss, möchte diese Operation möglichst in einer Klinik mit umfassender Erfahrung und entsprechendem Know-how vornehmen lassen. Mindestens 50 solcher Eingriffe pro Jahr sollten die Krankenhäuser durchführen – so lautet daher nicht nur die Empfehlung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des PKV-Verbandes. Denn anerkannte wissenschaftliche Studien sowie die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie bestätigen den Zusammenhang von Menge und Qualität bei der Knie-TEP. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte für den Bereich der Knie-TEP den wissenschaftlichen Nachweis dieses Zusammenhanges bestätigt und eine verbindliche Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Jahr und Krankenhaus ab dem 1.1.2006 beschlossen. Diesen Beschluss hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) am 17.8.2011 jedoch für unwirksam erklärt (L 7 KA 77/08 KL). Bis zum Vorliegen einer höchstrichterlichen Entscheidung durch das Bundessozialgericht (BSG) hat der G-BA mit Beschluss vom 15.9.2011 diese gesetzliche Mindestmengenregelung für planbare Eingriffe vorerst ausgesetzt.
Die vorliegende Liste nennt dennoch die Krankenhäuser, die jährlich mindestens 50 dieser Eingriffe durchführen und die Voraussetzungen des bisherigen G-BA-Beschlusses erfüllen.

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Knie-TEP-Transparenzliste (PDF) (Stand: 21.9.2011)