Qualitätsprüfungs-Richtlinien

Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenassen (MDS) am 11. Juni 2009 Richtlinien als Mindestanforderungen für die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität sowie für das Verfahren zur Durchführung solcher Prüfungen im Bereich der sozialen Pflegeversicherung beschlossen.

 

Nachdem das BMG die neuen Verfahrensregelungen genehmigt hat, treten diese zum 1. Juli 2009 in Kraft. Damit wird die Qualitätsprüfung des MDK in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen eine deutlich höhere Verbindlichkeit mit einheitlichen Prüfkriterien bei der Prüfumsetzung erhalten.

Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien legen die Grundlagen für den Prüfablauf und die Prüforganisation für den MDK fest. Mit den Richtlinien wird gleichzeitig das Instrument (Erhebungsbogen) zur Erfassung der Prüfergebnisse für die Qualitätsprüfungen in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen konkret vorgegeben. Dadurch wird einerseits garantiert, dass alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland nach den gleichen Kriterien geprüft werden. Zum Zweiten kann damit die Prüfqualität der MDK überprüft und ein Beitrag zur Weiterentwicklung der Qualität dieser Prüfungen geleistet werden. Und zum Dritten ist es dadurch möglich, die Prüfergebnisse aufgrund der gleichen Prüfkriterien zusammen zu fassen und zu analysieren.
Wichtiges Anliegen der Spitzenverbände war es, für die Zukunft Überschneidungen bei den Prüfungen zwischen MDK und Heimaufsicht möglichst zu vermeiden sowie die Aufgaben des MDK klar zu definieren und damit von der Heimaufsicht abzugrenzen. Dabei wurde bei der Weiterentwicklung der Qualitätsprüfung neben einer Optimierung der Prüfabläufe insbesondere die Ergebnisqualität stärker in den Vordergrund gerückt.

 

Qualitätsprüfungs-Richtlinien
Erhebungsbogen ambulant
Erhebungsbogen stationär