Selbsthilfe

Selbsthilfeförderung durch die GKV

Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, deren Aktivitäten auf die gemeinsame Bewältigung von chronischen Erkrankungen und Behinderungen ausgerichtet sind, von denen sie selbst oder als Angehörige betroffen sind.

Die Grundlage für die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch die Krankenkassen und ihre Verbände ist seit dem 1. Januar 2008 der § 20c Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V). Die Umsetzung des § 20c SGB V und die Konkretisierung des Förderverfahrens – u.a. Voraussetzungen für eine Förderung, Inhalte der Förderung, Mitberatung der Vertretungen der Selbsthilfe – ist im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung verbindlich geregelt. 

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Selbsthilfeförderung 2008 bis 2011

Einen kurzen Einblick in die Selbsthilfeförderung der vergangenen Jahre finden Sie unter:

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Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung

(Förderung seit 2008)

Die Selbsthilfeförderung gemäß  § 20c SGB V erfolgt über zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Förderung.

Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung wird gemeinsam von allen Krankenkassen/-verbänden gemäß der Rahmenvorgaben der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung nach § 20c SGB V vom 17. September 2007 auf allen Förderebenen (Bund, Land, örtliche Ebene) durchgeführt und berücksichtigt die Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen. Die Fördermittel der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung sind pauschale Zuschüsse, mit denen die Krankenkassen und ihre Verbände einen maßgeblichen Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe leisten. Zur Vereinfachung des Förderverfahrens haben sich auf allen Förderebenen Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen/-verbände gegründet. Für die antragstellende Selbsthilfegruppe, -organisation oder -kontaktstelle hat dies den Vorteil, dass nur noch ein Antrag auf Pauschalförderung an die auf der jeweiligen Förderebene zuständige Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen/-verbände zu richten ist. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf allen Förderebenen nach Beratung mit den Vertretungen der Selbsthilfe durch die Krankenkassen und ihre Verbände.

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Krankenkassenindividuelle Förderung

Neben der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung fördern die einzelnen bundes- bzw. landesweiten Krankenkassen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung. Diese erfolgt vorrangig als Projektförderung und bietet sowohl den Krankenkassen/-verbänden als auch der Selbsthilfe die Möglichkeit, gemeinsame Ziele der Selbsthilfe aufzugreifen und umzusetzen. Auch die inhaltliche Zusammenarbeit wird hierdurch gestärkt und weiter ausgebaut.


Gemeinsames Rundschreiben an die Selbsthilfebundesorganisationen 
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Schreiben an die Selbsthilfeorganisationen

Oktober 2011

Schreiben an die Selbsthilfeorganisationen

Gemeinsames Rundschreiben 

zur Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe nach § 20c SGB V

Gemeinsames Rundschreiben zur Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe nach § 20c SGB V
   

Antragsformulare für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung

  Antragsformular
  Strukturerhebungsbogen
  Datenverwendungserklärung
  Erklärung Neutralität und Unabhängigkeit
  Verwendungsnachweis
  Anschriften
   

Antragsformulare für die krankenkassenindividuelle Förderung

  Antragsformular
  Strukturerhebungsbogen
  Datenverwendungserklärung
  Erklärung Neutralität und Unabhängigkeit
  Verwendungsnachweis
  Anschriften


Die Krankenkassen und ihre Verbände in den jeweiligen Bundesländern haben sich ebenfalls auf entsprechende Verfahrensregelungen für die Antragstellung verständigt. Näheres hierzu ist bei den Krankenkassen/-verbänden auf Landesebene zu erfragen.


Transparenz über die Fördergelder 2010

Umfasst eine Auflistung der bereitgestellten Finanzmittel der GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene nach Kassenarten sowie Ersatzkassen für das Jahr 2010. 

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Transparenz über die Fördermittel 2010 (PDF)