Musterstreitvereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband e. V. und der Techniker Krankenkasse
Zur Klärung der Rechtsfrage im Falle der Durchführung einer sog. Nullretaxation infolge der Nichtabgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels im Rahmen eines Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V haben der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und die Techniker Krankenkasse (TK) eine
Musterstreitvereinbarung abgeschlossen, die zum 01.01.2009 wirksam wurde. Demnach werden zwei streitige Fälle als Musterstreitverfahren zwischen der TK und jeweils einem Apotheker durchgeführt. Weitere Apotheken können dieser Vereinbarung ebenfalls durch schriftliche Erklärung beitreten. Die Erklärung des Beitritts hat unter Verwendung des
Beitrittsformulars und unter Angabe des Apothekennamens, der Adresse und des Institutionskennzeichens (IK) der Apotheke sowie des Namens des Apothekenleiters zu erfolgen. Der Beitritt der Apotheke ist gegenüber dem zuständigen LAV zu erklären. Apotheken, die nicht Mitglied eines LAV sind, können der Musterstreitvereinbarung ebenfalls durch Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erklärung gegenüber dem
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) beitreten.
Anschrift:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Abteilung Vertrags- und Versorgungsmanagement
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Download
Musterstreitvereinbarung (PDF)
Nachtrag zur Musterstreitvereinbarung (PDF)
Beitrittsformular zur Musterstreitvereinbarung (PDF)

Ausgabe 3./4.2012
mit dem Titelthema:
"100 Jahre vdek"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




