Musterstreitvereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband e. V. und der Techniker Krankenkasse

Zur Klärung der Rechtsfrage im Falle der Durchführung einer sog. Nullretaxation infolge der Nichtabgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels im Rahmen eines Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V haben der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und die Techniker Krankenkasse (TK) eine Musterstreitvereinbarung abgeschlossen, die zum 01.01.2009 wirksam wurde. Demnach werden zwei streitige Fälle als Musterstreitverfahren zwischen der TK und jeweils einem Apotheker durchgeführt. Weitere Apotheken können dieser Vereinbarung ebenfalls durch schriftliche Erklärung beitreten. Die Erklärung des Beitritts hat unter Verwendung des Beitrittsformulars und unter Angabe des Apothekennamens, der Adresse und des Institutionskennzeichens (IK) der Apotheke sowie des Namens des Apothekenleiters zu erfolgen. Der Beitritt der Apotheke ist gegenüber dem zuständigen LAV zu erklären. Apotheken, die nicht Mitglied eines LAV sind, können der Musterstreitvereinbarung ebenfalls durch Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erklärung gegenüber dem
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) beitreten. 

 

Anschrift:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Abteilung Vertrags- und Versorgungsmanagement
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

 

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