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Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Bei der Verordnung von Arzneimitteln, deren Apothekenverkaufspreise inkl. MwSt. den Wert der jeweiligen Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten, sind Versicherte seit dem 1. Juli 2006 von der gesetzlichen Zuzahlung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V befreit.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am 11. Mai 2006 erstmals für bestimmte zu Lasten der Krankenkassen abgegebene Arzneimittel Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt. Diese werden seitdem regelmäßig 14-tägig aktualisiert. Seit dem 1. Juli 2008 ist der GKV-Spitzenverband für diese Festlegung zuständig.

Preismeldungen von Arzneimittelanbietern, Marktein- oder austritte sind stets zum 1. und 15. eines Monats möglich. Eine Aktualisierung der Zuzahlungsbefreiungsliste erfolgt jeweils im Laufe der auf einen Stichtag folgenden Woche.

Rückfragen sind zu richten an:

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Tel.: 0 30 / 20 62 88 - 23 31


Zuzahlungsbefreite Arzneimittel (Stand: 01.03.2010)

Zuzahlungsbefreite Arzneimittel nach Namen  
Alphabetisch nach Handelsnamen sortierte Fertigarzneimittelübersicht mit den Angaben Pharmazentralnummer (PZN), Hersteller, Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße, Darreichungsform und Apothekenverkaufspreis
Zuzahlungsbefreite Arzneimittel nach ATC
Nach ATC sortierte Übersicht mit Angabe der Pharmazentralnummer (PZN), des Herstellers, des Wirkstoffs, der Wirkstärke, der Packungsgröße, der Darreichungsform und des Apothekenverkaufspreises
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