Verfahren der BQS-Registrierungsstelle
Die Etablierung integrierter Versorgungsformen geht mit der Verpflichtung der Krankenkassen, diese Versorgungsformen
mit Finanzmitteln zu versehen, einher. Die Krankenkassen haben dabei die Finanzmittel von den an die
kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäuser zu zahlenden Vergütungen abzuziehen.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG) eine gemeinsame Registrierungsstelle zur Umsetzung des § 140 d SGB V etabliert. Weitere
Informationen zu diesem Verfahren stehen auf der Seite
der BQS-Registrierungsstelle zur Verfügung.

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




