Verfahren der BQS-Registrierungsstelle

Die Etablierung integrierter Versorgungsformen geht mit der Verpflichtung der Krankenkassen, diese Versorgungsformen mit Finanzmitteln zu versehen, einher. Die Krankenkassen haben dabei die  Finanzmittel von den an die kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäuser zu zahlenden Vergütungen abzuziehen.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) eine gemeinsame Registrierungsstelle zur Umsetzung des § 140 d SGB V etabliert. Weitere Informationen zu diesem Verfahren stehen auf der Seite

 

http://www.bqs-register140d.de

 

der BQS-Registrierungsstelle zur Verfügung.