Integrierte Versorgung
Verfahren der BQS-Registrierungsstelle
Die Etablierung integrierter Versorgungsformen geht mit der Verpflichtung der Krankenkassen, diese Versorgungsformen mit Finanzmitteln zu versehen, einher. Die Krankenkassen haben dabei die Finanzmittel von den an die kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäuser zu zahlenden Vergütungen abzuziehen.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) eine gemeinsame Registrierungsstelle zur Umsetzung des § 140 d SGB V etabliert. Weitere Informationen zu diesem Verfahren stehen auf den Seiten der BQS-Registrierungsstelle zur Verfügung.
Link
http://www.bqs-register140d.de
Integrationsversorgungsmodelle
Beispiele für integrierte Versorgungsmodelle
- Neuer Vertrag zur integrierten Versorgung:
Heilungschancen für Lymphompatienten erhöhen » - Integrierte, videobasierte Versorgung von Parkinsonpatienten »

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




