Das Hilfsmittelverzeichnis und als Anlage dazu das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird seit dem 01. Juli 2008 vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt und fortlaufend aktualisiert. Bis zum 30. Juni 2008 wurde diese gesetzliche Aufgabe von den Spitzenverbänden der Krankenkassen wahrgenommen. In dem Hilfsmittelverzeichnis sind von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasste Produkte aufgeführt.
Es können nur die Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden, für die der Antragsteller den therapeutischen Nutzen, die Funktionstauglichkeit und die Qualität nachgewiesen hat. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und seit dem 1. Juli 2008 der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, haben dementsprechend in den einzelnen Produktgruppen bzw. Produktuntergruppen des Hilfsmittelverzeichnisses Standards formuliert, deren Einhaltung der Hersteller oder sein Bevollmächtigter in geeigneter Form nachzuweisen hat.
Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine geeignete Orientierungshilfe für Kostenträger, Leistungserbringer und Versicherte.
| Hilfsmittelverzeichnis (Stand 30.11.2009) - ZIP-Archiv (14,7 MB) |
Bitte beachten Sie unbedingt die in dem
| Handbuch "Hilfsmittel-Informationssystem" |
beschriebenen Hinweise zur Installation des Hilfsmittelverzeichnisses.