Hilfsmittel-Festbeträge
Die Vergütung von Hilfsmitteln richtet sich nach vertraglichen Regelungen oder Festbeträgen. Seit 01.01.2005 gelten für die nachfolgend aufgeführten Produktgruppen bundeseinheitliche Festbeträge. Die bundeseinheitlichen Festbeträge lösen die bisher auf Landesebene festgesetzten Festbeträge ab. Maßgeblich für die Anwendung der Festbeträge ist der Tag der Leistungsabgabe.
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Einlagen |
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Hörhilfen |
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Inkontinenz |
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Kompressionstherapie |
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Sehhilfen |
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Stomaartikel |

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




