Soziotherpie
Psychisch kranke Menschen, die nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen
selbständig in Anspruch zu nehmen, haben Anspruch auf Leistungen der Soziotherapie, wenn dadurch Krankenhausbehandlung
vermieden oder verkürzt wird.
Zu den Anspruchsvoraussetzungen, der Art und dem Umfang der Versorgung mit Soziotherapie wurden zum 01.01.2002 die
verabschiedet. Darauf aufbauend haben die Spitzenverbände der Pflegekassen zwischenzeitlich die
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Begutachtungs-Richtlinien ambulante Soziotherapie vom 27.11.2002 |
beschlossen. Diese geben einen Überblick über die Inhalte zur Soziotherapie und beschreiben im Einzelnen die Zugangsvoraussetzungen. Diese Richtlinien sind die zentrale Arbeitsgrundlage für die Begutachtungspraxis und stellen insofern eine einheitliche Handhabung durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) sicher.

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




