Soziotherpie

Psychisch kranke Menschen, die nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen, haben Anspruch auf Leistungen der Soziotherapie, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.

Zu den Anspruchsvoraussetzungen, der Art und dem Umfang der Versorgung mit Soziotherapie wurden zum 01.01.2002 die

 

Soziotherapie-Richtlinien

 

verabschiedet. Darauf aufbauend haben die Spitzenverbände der Pflegekassen zwischenzeitlich die

 

Begutachtungs-Richtlinien ambulante Soziotherapie vom 27.11.2002

 

beschlossen. Diese geben einen Überblick über die Inhalte zur Soziotherapie und beschreiben im Einzelnen die Zugangsvoraussetzungen. Diese Richtlinien sind die zentrale Arbeitsgrundlage für die Begutachtungspraxis und stellen insofern eine einheitliche Handhabung durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) sicher.