Rahmenempfehlungen

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (bis zum 30.06.2009 die Spitzenverbände der Krankenkassen) und die für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene geben gemäß § 125 Abs. 1 SGB V gemeinsam Rahmenempfehlungen für eine einheitliche Versorgung mit Heilmitteln ab.

Die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen bis zum 30.06.2008 vereinbarten Rahmenempfehlungen für die Bereiche Physio-, Ergo- sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie finden Sie hier:

 

Rahmenempfehlungen
Anlage 1a – Leistungsbeschreibung Physiotherapie
Anlage 1b – Leistungsbeschreibung Ergotherapie
Anlage 1c – Leistungsbeschreibung Sprachtherapie
Anlage 2 - Anwendung im Regelfall
Anlage 3 – Besondere Maßnahmen in der Physiotherapie
Anlage 4 – Fortbildung
Anhang A zur Anlage 3 – Fachlehrerweiterbildung Manuelle Lymphdrainage
Anhang B zur Anlage 3 - Fachlehrerweiterbildung Manuelle Therapie
Anhang C zur Anlage 3 – Fachlehrerweiterbildung PNF

 

Die Rahmenempfehlungen zur Podologischen Therapie in der Fassung vom 01.04.2010 können Sie hier abrufen:

 

Rahmenempfehlungen Podologische Therapie
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung
Anlage 2 – Fortbildungen