Zulassung
Zulassung von Anbietern von Heilmitteln
Jeder Anbieter von Heilmitteln bedarf einer Zulassung nach § 124 SGB V. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, haben der Verband der Ersatzkassen (vdek) und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (gesetzlich handelnd für die landwirtschaftlichen Krankenkassen) vereinbart, ab dem 1.1.2010 ein gemeinsames Zulassungsverfahren durchzuführen. Der Zulassungsantrag ist ausschließlich bei der zuständigen Landesvertretung zu stellen. Hierzu sind die folgenden Unterlagen
ausgefüllt an die Landesvertretung zu senden. Weiterhin fügen Sie bitte die nachstehenden Unterlagen bei:
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Berufsurkunde (beglaubigte Kopie)
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ggf. Fortbildungsnachweise
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Grundriss/Skizze der Praxisräume
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Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
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Kopie der Bestätigung durch die SVI für das Institutionskennzeichen
zu stellen. Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Rechtssicherheit eine Übersendung des Zulassungsantrages einschließlich der begleitenden Unterlagen ausschließlich auf dem Postwege erfolgen muss.
Konkrete Anforderungen an die Zulassung entnehmen Sie bitte den Gemeinsamen Zulassungsempfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 124 Abs. 4 SGB V unter der Bezeichnung der jeweiligen Berufsgruppe.
Link
Gemeinsamen Zulassungsempfehlungen >>
Bei der Zulassung sind die Versorgungsverträge des vdek und des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung anzuerkennen.
Verträge
werden jeweils zwischen dem vdek bzw. dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung einerseits und den Berufsverbänden der Heilmittelerbringer andererseits geschlossen und sind auf die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppen abgestellt.
Die Vergütung von Heilmittelleistungen richtet sich nach den jeweils zwischen den Berufsverbänden und dem vdek bzw. dem Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vereinbarten Vergütungslisten.
Vergütungslisten
Abrechnungsverfahren für Heilmittelerbringer
Bitte beachten Sie auch die Voraussetzungen für das
Abrechnungsverfahren für Heilmittelerbringer >>
Orts- und kurortspezifische Heilmittel
Für Informationen über die Abgabe von ortsspezifischen und kurortspezifischen Heilmitteln zu Lasten der Ersatzkassen wählen Sie bitte die zuständige vdek-Landesvertretung aus. Weitere Fragen beantwortet Ihnen die zuständige vdek-Landesvertretung auch gerne per E-Mail.

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




