Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
Zum 1.7.2001 ist das SGB IX in Kraft getreten, mit dem die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen gefördert werden soll. Im SGB IX wurde das Rehabilitationsrecht für diesen Personenkreis weiterentwickelt und zusammengefasst.
Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben zu dem SGB IX mit dem Gemeinsamen Rundschreiben zu Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 18.6.2001 erste Umsetzungshinweise für eine einheitliche Rechtsanwendung in der Praxis der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben. Zum Gemeinsames Rundschreiben »
In den regelmäßigen Besprechungen der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des GKV-Spitzenverbandes untereinander, mit den anderen Rehabilitationsträgern sowie mit den Pflegekassen werden in der Praxis auftretende Probleme sowie offen gebliebene Fragen zu den Neuregelungen geklärt.
Nachfolgend finden Sie weiterführende Links:
- Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX
- Persönliches Budget nach § 17 SGB IX
- Gemeinsame Servicestellen nach § 22 ff. SGB IX
Die abgeschlossenen Gemeinsamen Empfehlungen der Rehabilitationsträger
nach dem SGB IX finden Sie unter
http://www.bar-frankfurt.de

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




