Ausland
Die Bundesverbände der Krankenkassen haben am 17.02.2005 die
| Gemeinsame Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen; hier: Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen im Ausland |
verabschiedet.
Seit 01.01.2004 wird den Versicherten der GKV grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, Leistungserbringer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) sowie in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Wege der Kostenerstattung in Anspruch nehmen zu können (§ 13 Abs. 4 SGB V). In der Gemeinsamen Empfehlung vom 17.02.2005 haben die Bundesverbände der Krankenkassen die relevanten Aussagen für die Erbringung von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen im Ausland als Praxishilfe zusammengestellt.

Ausgabe 01./02.2012
mit dem Titelthema:
"Demenz"
Positionen
- » vdek-Positionen zu Patientenrechten
- » Stellungnahme zum GKV-Versorgungs-strukturgesetz
- » vdek-Resolution zum demografischen Wandel




