Ausland

Die Bundesverbände der Krankenkassen haben am 17.02.2005 die

 

Gemeinsame Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen; hier: Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen im Ausland

 

verabschiedet.

Seit 01.01.2004 wird den Versicherten der GKV grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, Leistungserbringer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) sowie in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Wege der Kostenerstattung in Anspruch nehmen zu können (§ 13 Abs. 4 SGB V). In der Gemeinsamen Empfehlung vom 17.02.2005 haben die Bundesverbände der Krankenkassen die relevanten Aussagen für die Erbringung von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen im Ausland als Praxishilfe zusammengestellt.