Grundsatzpapiere und Vereinbarungen

 

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Rahmenempfehlung Vorsorge und Rehabilitation

Sie regelt die Prinzipien der Vorsorge und Rehabilitation und definiert u. a. Inhalte, Ziele, Indikationen, Voraussetzungen sowie Konzeptionen.

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Vereinbarung zur Qualitätssicherung

In der Vereinbarung nach § 137 d Abs. 1, 2 und 4 SGB V werden relevante Begriffe wie "Qualität", "Qualitätssicherung" und "Qualitätsmanagement" definiert.

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Verminderte Zuzahlung bei Rehabilitationsmaßnahmen

Durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) wird u.a. die Begrenzung der Dauer der Zuzahlung für eine Anschlussrehabilitation von 14 auf 28 Tage je Kalenderjahr 1.1.2004 neu geregelt (vgl. § 40 Abs. 6 SGB V).

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Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen

Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und die Rentenversicherungsträger haben 2001 die Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung) Abhängigkeitskranker geschlossen.

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Gemeinsames Rahmenkonzept zur ambulanten medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker

Das Rahmenkonzept vom 3.12.2008 beschreibt die Ziele, Voraussetzungen und Zielgruppen sowie die Anforderungen an die ambulanten Einrichtungen für die Rehabilitation Abhängigkeitskranker einschließlich Qualitätssicherung.

Ambulante medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker »
Gemeinsames Rahmenkonzept zur ganztägig ambulanten medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker

Das Rahmenkonzept vom 18.8.2011 beschreibt die Ziele, Voraussetzungen und Zielgruppen sowie die Anforderungen an die ganztägig ambulanten Entwöhnungseinrichtungen für die Rehabilitation Abhängigkeitskranker. 

Ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker »
Zuständigkeitswechsel während der Entwöhnungsbehandlung

Zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene – ohne den AOK-Bundesverband – wurde zum 1.9.2006 die "Vereinbarung zum Verfahren bei Zuständigkeitswechsel während der Entwöhnungsbehandlung" getroffen

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