Mobile Rehabilitation

Zum 01.05.2007 haben die Spitzenverbände der Krankenkassen

Rahmenempfehlungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation vom 01.05.2007
Anlage


verabschiedet.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG) wurde die mobile Rehabilitation für alle Indikationsbereiche in den Leistungskatalog der GKV (§ 40 Abs. 1 SGB V) aufgenommen. Mobile Rehabilitation ist eine Sonderform der ambulanten Rehabilitation, die durch ein interdisziplinäres Team im gewohnten Wohnumfeld des Patienten durchgeführt wird. Sie richtet sich insbesondere an Patienten mit starken kognitiven Einschränkungen, deren Rehabilitationsprognose nur in deren vertrauter Wohnumgebung positiv einzuschätzen ist.

Mit der Verabschiedung der Rahmenempfehlungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation setzen die Spitzenverbände der Krankenkassen die Regelungen des GKV-WSG um. Die Rahmenempfehlungen bilden die einheitliche Grundlage für die Zulassung entsprechender Anbieter in den Bundesländern. Sie definieren insbesondere die personellen und strukturellen Anforderungen an die Leistungserbringer, legen die Behandlungselemente, die Regeldauer der Maßnahmen sowie die Behandlungsfrequenz für Leistungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation fest.

Die Rahmenempfehlungen wurden von den Spitzenverbänden der Krankenkassen unter Federführung der Ersatzkassenverbände und in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft für Mobile Rehabilitation e.V. (BAG MoRe) erarbeitet. Allen maßgeblichen Interessen- und Behindertenverbänden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die vorliegenden Rahmenempfehlungen fußen somit auf einem breiten fachlichen Konsens und sind die Voraussetzung dafür, dass diese neue Leistungsform zukünftig bundesweit mit einheitlich guter Qualität erbracht wird. Die Rahmenempfehlungen bilden die Grundlage für die Zulassung der Leistungserbringer. Die Zulassung und damit der Abschluss der entsprechenden Vereinbarung erfolgt durch die für das jeweilige Bundesland zuständige vdek-Landesvertretung.

vdek-Zulassungsbedingungen für die mobile geriatrische Rehabilitation


Zum 01.05.2010 verfassten der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst und unter Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Mobile Rehabilitation e.V. (BAG MoRe) die

Umsetzungshinweise / Übergangsregelungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation


Die befristeten Übergangsregelungen sollen die in der Praxis aufgetretenen Probleme ausräumen und den Leistungserbringern dabei helfen, ihr Leistungsangebot zu etablieren.



Zurzeit prüfen die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene, inwieweit auch für andere Indikationen oder Patientengruppen solche Rahmenempfehlungen notwendig und sinnvoll sind.