Verlängerungsantrag für ambulante und stationäre Rehabilitationsleistungen

Grundsätzlich beträgt die Leistungsdauer bei stationärer Rehabilitation 3 Wochen bzw. bei ambulanter Rehabilitation 20 Behandlungstage. Nach §§ 40 Abs. 3 und 41 Abs. 2 SGB V können diese Leistungen verlängert werden, wenn dies aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben für die Beantragung von Verlängerungen durch die Rehabilitationseinrichtungen einheitliche Vordrucke entwickelt, die die wesentlichen Angaben zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit enthalten.

Neben dem allgemeinen Verlängerungsantrag liegen indikationsspezifische Antragsvordrucke für die geriatrische, neurologische und psychosomatische Rehabilitation, für die Rehabilitation Abhängigkeitskranker sowie jeweils entsprechende Ausfüllhinweise vor.

 

Vordruck "allgemeiner" Verlängerungsantrag - PDF -Version

Vordruck "allgemeiner" Verlängerungsantrag - WORD-Version

Ausfüllhinweise für den "allgemeinen" Verlängerungsantrag

Verlängerungsantrag Geriatrische Rehabilitation - PDF-Version

Verlängerungsantrag Geriatrische Rehabilitation - WORD-Version

Ausfüllhinweise für den Verlängerungsantrag Geriatrische Rehabilitation

Verlängerungsantrag Neurologische Rehabilitation - PDF-Version

Verlängerungsantrag Neurologische Rehabilitation - WORD-Version

Ausfüllhinweise für den Verlängerungsantrag Neurologische Rehabilitation

Verlängerungsantrag Psychosomatische Rehabilitation - PDF-Version

Verlängerungsantrag Psychosomatische Rehabilitation - WORD-Version

Ausfüllhinweise für den Verlängerungsantrag Psychosomatische Rehabilitation

Verlängerungsantrag Rehabilitationsleistungen für Abhängigkeitserkrankungen - PDF-Version

Verlängerungsantrag Rehabilitationsleistungen für Abhängigkeitserkrankungen - WORD-Version

Ausfüllhinweise für den "Verlängerungsantrag Rehabilitationsleistungen für Abhängigkeitserkrankungen"