IGES-Studie: "Bestehende und zukünftige Wettbewerbsunterschiede durch die vertragszahnärztliche Vergütung
unter Berücksichtigung des Gesundheitsfonds"
Die Ersatzkassen zahlen für die gleichen zahnärztlichen Leistungen, im Vergleich zu den übrigen Krankenkassen, eine um
über 7 % höhere Vergütung an die Zahnärzte. Damit haben die Ersatzkassen eine qualitativ hochwertige zahnärztliche
Versorgung ihrer Versicherten sichergestellt und für eine Stabilisierung der Praxiseinnahmen gesorgt. Durch die
grundlegenden Veränderungen im Finanzierungssystem mit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1.Januar 2009 entstehen
für die Ersatzkassen ungerechtfertigte Wettbewerbsnachteile.
Zeitgleich werden durch das am 1. April 2007 in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz mit der Einführung des
Gesundheitsfonds z.B. die Vergütungen im vertragsärztlichen Bereich vereinheitlicht. Im vertragszahnärztlichen
Bereich sieht das Gesetz eine solche Egalisierung der bisherigen Vergütungsunterschiede hingegen nicht vor. Das heißt,
dass die Ersatzkassen auf der Einnahmeseite durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds allen anderen Kassenarten
gleichgestellt werden. Auf der Ausgabenseite entstehen ihnen allerdings durch die höhere Vergütung zusätzliche Kosten,
und zwar unabhängig von der Struktur der Versicherten und der Leistungsmenge.
Diese höheren Kosten führen isoliert betrachtet dazu, dass ab dem 1. Januar 2009 nur für die höheren Ausgaben, denen
keine zusätzlichen Leistungen der Zahnärzte gegenüberstehen, ein separater Zusatzbeitrag bei den Versicherten der
Ersatzkassen zu erheben ist. Hierdurch sind die Ersatzkassen im Wettbewerb gegenüber den übrigen Krankenkassen
benachteiligt. Um die konkreten Auswirkungen im Rahmen der weiteren Initiativen für eine einheitliche zahnärztliche
Vergütung darzustellen und die Größenordnung der finanziellen Benachteiligung zu ermitteln, hat der Verband der
Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK) eine Studie beim Institut für Gesundheits- und Sozialforschung GmbH (IGES) in
Auftrag gegeben.