Hartmannbund lud zur Podiumsdiskussion nach Ulm ein:

„Palliativversorgung – eine Herausforderung für unser Gesundheitssystem“

SAPV-Vertrag für Baden-Württemberg ist auf der Zielgeraden

„Die Palliativmedizin ist eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft. Wir müssen sterbenskranken Menschen ein würdiges Leben bis zum Tod ermöglichen. Das ist nicht nur eine Aufgabe der Medizin. Vielmehr ist es eine wichtige und unverzichtbare Aufgabe jeder menschlichen Gesellschaft“, erklärte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz bei einer Veranstaltung des Hartmannbundes zur Palliativversorgung in Ulm.

Die in den Leistungskatalog der Krankenversicherung aufgenommene spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll es Menschen ermöglichen, ihrem Wunsch entsprechend in ihrer häuslichen Umgebung im Kreis ihrer Angehörigen sterben zu können. Die Ministerin betonte, dass sich die flächendeckende Umsetzung noch verzögern würde. Zwar könne sie auf die Vertragsverhandlungen keinen direkten Einfluss nehmen, aber ihr liege schon sehr daran, dass die „Vertragsverhandlungen nun bald zu einem Abschluss kommen“, betonte die Ministerin.

Für den Verband der Ersatzkassen machte Frank Winkler deutlich, dass der Vertrag gemäß § 132 d in Verbindung mit § 37 b SGB V über die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) zwischen den Leistungserbringern und den Kostenträgern Ende Januar 2010 unterschrieben sein wird.  Bei der SAPV handelt es sich um eine interdisziplinäre Versorgung durch ein multiprofessionelles Team aus speziell weitergebildeten Ärzten und Pflegekräften. Die jeweilige Versorgung richtet sich nach dem spezifischen Bedarf der Versicherten. So mag in einem Fall die unterstützende Beratung des Hausarztes und der betreuenden Angehörigen ausreichen. In einem anderen Fall übernimmt das Team selbst Teile der ärztlichen und pflegerischen Betreuung. Konkret wird die SAPV-Leistung in vier Versorgungsbestandteile, nämlich 1. Beratung, 2. Koordination, 3. additiv unterstützende Teilleistung und 4. Vollversorgung aufgeteilt. Die SAPV will die Schnittstellen zwischen den betreuenden Leistungserbringern schließen und die ambulante Versorgung durch spezialisiertes Know how stärken.

Der Vertragsentwurf wurde den Leistungserbringern Anfang Oktober 09 erstmals vorgelegt. Zwischenzeitlich hatten sich die potenziellen Leistungserbringer zu einer Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) formiert. Von dieser lassen sich 36 von etwa 44 voraussichtlichen Vertragspartner vertreten.

In einer zweiten Verhandlungsrunde zwischen den Vertragspartnern Anfang November 09 konnte man sich über den Vertragstext weitestgehend verständigen. Im Dezember 09 wurden die Preisverhandlungen fortgesetzt. Frank Winkler: „Wir sind zuversichtlich, dass bis Ende dieses Monats der Vertrag zwischen den Leistungserbringern und allen Kostenträgern in Baden-Württemberg konsentiert ist und unterschrieben werden kann, so dass für Baden-Württemberg eine gute spezialisierte ambulante Palliativversorgung sichergestellt ist.“

„Die Ersatzkassen in Baden-Württemberg befürworten die neue Leistung  SAPV ausdrücklich, da sie den Wünschen der Versicherten in besonderem Maße gerecht wird. Für uns ist diese Leistung kein Wettbewerbsfeld. Deshalb haben wir in Baden-Württemberg kassenartenübergreifenden Konsens erzielt und einen gemeinsamen Vertrag ausgearbeitet, der, sobald er von allen Seiten unterschrieben worden ist, mit Leben erfüllt werden kann“, so der stellvertretende Leiter des Verbands der Ersatzkassen.


Ihr Ansprechpartner:
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Landesvertretung Baden-Württemberg
Frank Winkler
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com