Deutschland verfügt über ein hochentwickeltes Gesundheitswesen, das eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau gewährleistet. Allerdings verbleiben schwerstkranke sterbende Menschen nur in wenigen Fällen bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung, obwohl es die meisten gerne so hätten. In Deutschland sterben 45 % der Patienten mit Krebserkrankungen im Krankenhaus, 25 % in Pflegeeinrichtungen und nur 30 % zu Hause. Die gesetzliche Regelung zielt darauf ab, die bedarfsgerechte Betreuung der Versicherten in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.
„Für die Versicherten der IKK classic, der Betriebskrankenkassen, der Landwirtschaftlichen Krankenkasse, der Knappschaft und der Ersatzkassen bedeutet der Abschluss des Rahmenvertrages, dass sie im Falle einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankung die erforderliche, besonders aufwendige Versorgung erhalten, so dass sie unter häuslichen Bedingungen weiter leben können“, erklärt Frank Winkler, stv. Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg.
Für die Vertreter der Kassenarten ist es ein wichtiges Anliegen, dass Patienten am Lebensende umfassend und unbürokratisch versorgt werden. „Auch für diesen letzten Lebensabschnitt geht es trotz aller Ängste und Unsicherheiten darum, Lebensqualität zu bewahren und die verschiedenen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Möglichkeiten so zu verknüpfen, dass ein tragfähiges Netz entsteht.“ Mit der SAPV als neue ärztliche und pflegerische Kombinationsleistung kann nun die Versorgung des behandelnden Hausarztes und der häuslichen Krankenpflege im Bedarfsfall sinnvoll durch palliativ geschulte Fachkräfte ergänzt werden.
Die Begleitung schwerstkranker Patienten erfordert ein abgestimmtes Vorgehen unter den verschiedenen Leistungserbringern. Charakteristisch für die SAPV-Versorgung sind daher die sogenannten Palliativ-Care-Teams (PCT), die multiprofessionell mit qualifizierten Leistungserbringern besetzt sind. Hierzu gehören speziell ausgebildete Palliativärzte, Palliativpflegedienste und Physiotherapeuten. Sinnvoll ist die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Apotheke sowie Sanitätshäusern. Die Palliativ-Care-Teams, mit denen die Krankenkassen einen Versorgungsvertrag schließen, müssen ihre Zusammenarbeit über Kooperationsvereinbarungen nachweisen und ein Versorgungskonzept vorlegen. In diesem Konzept müssen Mitarbeiterkapazitäten, Versorgungsgebiet, Qualifikationsnachweise, sächliche Ausstattung und eine 24-Stunden-Rufbereitschaft an 7 Wochentagen nachvollziehbar dargestellt werden.
Die jeweilige Versorgung richtet sich nach dem spezifischen Bedarf der Versicherten. So mag in einem Fall die unterstützende Beratung des Hausarztes und der betreuenden Angehörigen ausreichen, in einem anderen Fall übernimmt das Team selbst Teile der ärztlichen und pflegerischen Betreuung. Hierbei wird darauf geachtet, dass bewährte Strukturen in der Region möglichst aufrecht erhalten bleiben und eingebunden werden.
Die Krankenkassen und ihre Verbände treten mit dem Anspruch an, eine gute Versorgung anzubieten. Schwerstkranke Menschen sollen in ihrem letzten Lebensabschnitt noch intensiver betreut werden. Für ca. 10.000 Menschen in Baden-Württemberg bedeutet dies, dass ein würdevolleres Sterben in der häuslichen Umgebung ermöglicht wird. Es geht schließlich darum, die Lebensqualität der Betroffenen in dieser schwierigen Phase zu verbessern.
Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:
BKK Landesverband Baden-Württemberg
IKK classic
Knappschaft, Regionaldirektion München
Landwirtschaftliche Krankenkasse Baden-Württemberg
Verband der Ersatzkassen Baden-Württemberg (vdek)
Federführend für die Veröffentlichung:
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